Der Titel der neuen Richtlinie lautet „Emissionsminderung; Anlagen zur Herstellung von Industrierußen (Carbon Black)“. Dabei werden neben dem Furnacerußverfahren auch das Gasrußverfahren und das Flammrußverfahren betrachtet. Die Richtlinie gibt weiterhin konkrete Anleitungen für die durchzuführenden Emissionsmessungen. Sie wendet sich gleichermaßen an Betreiber, Anlagenbauer, Planer sowie Aufsichts- und Überwachungsbehörden.

Darüber hinaus fließen die Erkenntnisse der Richtlinie in die Revision des BVT-Merkblattes „Anorganische Grundchemikalien – Feststoffe und andere“ ein, welche die Anforderungen der neue Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen konkretisiert. Industrieruße gehören weltweit zu den Top 50 der industriell hergestellten Massenchemikalien (Commodities), Sie werden durch eine unvollständige Verbrennung von gasförmigen oder flüssigen Kohlenwasserstoffen unter kontrollierten Bedingungen hergestellt und fallen in der Regel als schwarzes, disperses Pulver an. Die Produkteigenschaften (Oberflächeneigenschaften, Partikelgröße, Partikelstruktur, Leitfähigkeit, Farbe etc.) für ihre gezielte Verwendung in den unterschiedlichen Produkten werden maßgeblich durch den Herstellungsprozess beeinflusst. Etwa 90 % der Industrieruße werden für die Gummiherstellung verwendet, etwa 9 % für die Pigmentherstellung und die restlichen 1 % fallen in unterschiedlichste Spezialanwendungen.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2580 „Emissionsminderung; Anlagen zur Herstellung von Industrierußen (Carbon Black)“ ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN. Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf zum Preis von 70,10 Euro beim Beuth Verlag in Berlin erhältlich.

(dw)

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