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Lasersicherheitsberatung

13.05.2011

Gefährdung am Laserarbeitsplatz vermeiden

Beschäftigte von Lasereinrichtungen sollen künftig noch besser vor Gesundheitsschäden wie Augen- und Hautverletzungen geschützt werden

Sicherheitsberatung | Lasertechnik | Arbeitsschutz

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SICHERHEITSBERATUNG Beschäftigte von Lasereinrichtungen sollen künftig noch besser vor Gesundheitsschäden wie Augen- und Hautverletzungen geschützt werden. Auf der Basis europäischer Arbeitsschutz-Richtlinien wurden 2010 die Vorschrift zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) sowie die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) in nationales Recht überführt. Hilfe bei der Umsetzung der neuen Vorschriften leistet das Laser Zentrum in Hannover. Für bestehende Anlagen bietet die Gruppe eine grundlegende Beratung im Zuge von Gefährdungsanalysen bei der Lasermaterialbearbeitung. Dazu gehören Messungen bezüglich der maximal zulässigen Bestrahlung sowie des Grenzwerts der zugänglichen Strahlung. Außerdem werden Proben der Hallenluft oder aus dem Abgas genommen und auf partikel- und gasförmige Gefahrstoffe hin analysiert. Die Messungen berücksichtigen alle relevanten Vorschriften (TA-Luft, TRGS, VDI- und DIN-Vorschriften) und sind mittels einer mobilen Teststrecke auch vor Ort im betrieblichen Alltag möglich.

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