Nachdem Bemühungen von Semperit ergebnislos blieben, ein ihren Anforderungen entsprechendes vertragskonformes und konstruktives Verhalten des Joint Venture-Partners besonders hinsichtlich Transparenz, Compliance und Corporate Governance zu erreichen, hat der Vorstand der Semperit Holding nach eingehender Erwägung der letzten Entwicklungen diese rechtlichen Schritte beschlossen. Darüber hinaus klagt Semperit auf Ermittlung und Ersatz des durch das nachteilige Verhalten des Joint Venture Partners entstandenen Schadens. Die Schiedsverfahren werden jeweils nach den Regeln der International Chamber of Commerce (ICC) vor einem Schiedsgericht mit dem Sitz in Zürich, Schweiz, geführt.

(dw)

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