Mit dem Urteil vom 20. März 2015 hatte das Kantonsgericht Zug sämtliche Anträge der Schenker-Winkler Holding (SWH) betreffend der Beschränkung der Stimmrechte abgelehnt, teilt Sika mit. Dagegen habe nun SWH beim Obergericht Zug Berufung eingelegt. Mit ihrer Berufung stellte SWH auch einen Antrag auf superprovisorische Anordnung eines Verbots, die Stimmrechte der SWH anlässlich der Generalversammlung vom 14. April 2015 zu beschränken. Diesen Antrag hat das Obergericht (wie zuvor bereits das Kantonsgericht) abgelehnt. Sika hat Gelegenheit bis zum 17. April 2015 zur Berufung Stellung zu nehmen. Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung.

Übernahmekommission bestätigt Anwendung der Opting-out Klausel
Zudem hat die Übernahmekommission mit ihrer Verfügung vom 1. April entschieden, dass die Opting-out Klausel gemäß Art. 5 der Statuten der Sika auf den geplanten Erwerb der Schenker-Winkler Holding Anwendung findet und Saint-Gobain sowie allenfalls in gemeinsamer Absprache handelnde Personen daher nicht verpflichtet sind, ein öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre von Sika zu unterbreiten. Das Verfahren hatten die Aktionärsgruppe Bill und Melinda Gates Foundation Trust sowie Cascade Investment mit ihrer Eingabe vom 5. März 2015 angestrengt.

Die Sika-Gründerfamilie Burkard hatte im Dezember angekündigt, ihren Anteil an Sika, der über die SWH gehalten wird, für 2,75 Mrd. Schweizer Franken an Saint-Gobain zu verkaufen. Die Fam. Burkard hat nur einen Kapitalanteil von 16,1 %, aber einen Stimmenanteil von 52,4 %. Sika beschäftigt weltweit rund 17.000 Mitarbeiter und erzielte 2014 einen Jahresumsatz von 5,6 Mrd. Schweizer Franken.

(dw)

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