Das Gesetz verpflichtet Sika zur Meldung an die Finanzmarktaufsicht, wenn die Gesellschaft Grund zur Annahme hat, dass ein Aktionär seiner Meldepflicht nicht richtig nachgekommen ist (Art. 20 Abs. 4 des schweizer Börsengesetzes). Am 7. April 2015, kurz vor der Sika-Generalversammlung, meldeten die Erben Burkard und Saint-Gobain die Auflösung ihrer Gruppe. Als Grund wurde der Verkauf von privat gehaltenen Sika-Aktien von den Burkard Erben an Schenker-Winkler Holding angegeben.

Nach Ansicht von Sika besteht jedoch die Gruppe zwischen den Erben Burkard, Saint-Gobain und Schenker-Winkler Holding, wie von diesen am 11. Dezember 2014 erstmals selbst gemeldet, unverändert weiter. Der ursprüngliche Zweck – nämlich „Sicherstellung des ordentlichen Übergangs der Kontrolle“ an Sika auf Saint-Gobain bestehe nach wie vor, wie dies der durch Sika eingesehene neue Vertrag sowie die zahlreichen Handlungen der Vertragsparteien seit dem 5. Dezember 2014 bestätigten.

Sika ist ein Spezialchemieunternehmen und Hersteller zahlreicher kautschukbasierter Produkte. die Übernahme durch die französische Saint-Gobain-Gruppe verhindern. Das Unternehmen beschäftigt weltweit rund 17.000 Mitarbeiter und erzielte 2014 einen Jahresumsatz von 5,6 Mrd. Schweizer Franken.

(dw)

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