Nach Ansicht des Obergerichtes soll damit auch die Frage der Zulässigkeit der Beschränkung der Stimmrechte im ordentlichen Verfahren entschieden werden. Der Verwaltungsrat von Sika, einem Hersteller zahlreicher kautschukbasierter Produkte, begrüßte das Urteil.

Schlichtungsgesuch zur Generalversammlung eingegangen
Bei Sika ist ein Schlichtungsgesuch von Dr. Walter Grüebler eingegangen, das die Anfechtung des Beschlusses auf Abhalten einer außerordentlichen Generalversammlung am 24. Juli 2015 zum Gegenstand hat. Der frühere Sika-Verwaltungsratspräsident Gruebler will laut dem Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) mit einer Anfechtungsklage die außerordentliche Sika-Generalversammlung im Juli verhindern. Er gehört laut SRF zur Aktionärsgruppe „Sika Spirit“, die das Unternehmen als unabhängige Schweizer Firma erhalten möchte und sich gegen die Übernahme von Saint-Gobain wehrt.

Der Beschluss zur außerordentlichen Generalversammlung wurde an der ordentlichen Generalversammlung vom 14. April 2015 auf Antrag und mit den Stimmen der SWH gefasst. Sika wird zu dieser Anfechtungsklage im Rahmen des Verfahrens Stellung nehmen. Der Verwaltungsrat ist weiterhin davon überzeugt, dass der von der SWH angestrebte Verkauf der Sika an Saint-Gobain rechtlich in dieser Form nicht umsetzbar ist und unternehmerisch keinen Sinn ergibt.

Saint Gobain seinerseits hat bereits im April die Laufzeit des mit der Familie Burkard unterzeichneten Vertrages bis Juni 2016 verlängert. Die Erben-Familie Burkard übt ihre Stimmrechtsmehrheit an Sika hauptsächlich über die SWH aus. Diese verfügt laut Sika über 16,4 % des Kapitals und eine Stimmenmehrheit von 52,9 %.

Anfechtungs- und Stimmrechtsklage der SWH
Das Kantonsgericht Zug hat Sika eine Anfechtungs- und Stimmrechtsklage der SWH gegen gewisse Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung der Sika vom 14. April 2015 zugestellt. Mit ihrer Klage ficht SWH im Wesentlichen die Wiederwahl in den Verwaltungsrat von Frau Ribar sowie der Herren Hälg, Sauter, Suter und Tobler sowie die Nichtwahl von Herrn Roesle (der von der SWH aufgestellt war) in den Verwaltungsrat an. Sika wird im Rahmen des Gerichtsverfahrens zur Klage von SWH Stellung zu nehmen.

Gates-Aktionärsgruppe legt Beschwerde gegen Finma-Urteil ein
Die Aktionärsgruppe William H. Gates III und Melinda French Gates als Trustees des Bill & Melinda Gates Foundation Trust sowie Cascade Investment hat beim schweizer Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) vom 4. Mai 2015 eingereicht. Die Finma hatte mit ihrer Entscheidung das Urteil der Übernahmekommission bestätigt, wonach die Opting-out Klausel gemäß Art. 5 der Statuten der Sika auf den geplanten Erwerb der SWH durch Saint-Gobain Anwendung findet und Saint-Gobain daher nicht verpflichtet ist, ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre von Sika zu unterbreiten.

(dw)

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