Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verträgen zwischen Unternehmen darf auf keinen Fall geändert werden. Denn das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat sich in der Praxis bewährt, gerade auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Das ist die Aussage einer gemeinsam verfassten Erklärung der „Initiative pro AGB-Recht“ – einer Verbändeinitiative aus dem Handwerk, der Markenwirtschaft, der Mode- und Textilindustrie, der Stahl- und Metallverarbeitenden Industrie, der Guss-Industrie, dem Baugewerbe, der Bauindustrie und der Kunststoff verarbeitenden Industrie.

Anlass der Verbändeinitiative sind Bestrebungen interessierter Kreise, das bestehende AGB-Recht „aufzuweichen“ und so die „Vertragsfreiheit“ wirtschaftlich überlegener auf Kosten wirtschaftlich unterlegener Vertragspartner zu erhöhen. Aus den Bundesländern erhielt das Bundesjustizministerium einen Prüfungsauftrag, zu dem ein Fragebogen an die Wirtschaftsteilnehmer versandt wurde. Die positive Bilanz des AGB-Rechts für den überwiegenden Teil der Unternehmen darf nicht den Interessen einiger weniger geopfert werden, argumentiert die Initiative, die bundesweit über 1,3 Mio. Betriebe und über 8 Mio. Beschäftigte vertritt.

Die Verbändeallianz, die vorwiegend die Interessen mittelständischer Unternehmen vertritt, unterstützt das bestehende deutsche AGB-Recht. Sie betont, dass die Vertragspartner individuell jeden gesetzlich zulässigen Inhalt vereinbaren können. Das deutsche AGB-Recht hat eine Transparenz, Ausgewogenheit und Rechtssicherheit erreicht, wie sie kaum eine andere Rechtsordnung bietet. Von diesen Vorteilen profitieren alle Marktteilnehmer.

Weblink zum Thema

Den Wortlaut der gemeinsamen Erklärung der „Initiative pro AGB-Recht“ der Verbände finden sie hier.

(dw)

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