„Standhaftigkeit und ein faktenbasierter Dialog zahlen sich am Ende doch aus“, so Michael Klein, Präsident des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie (WDK) in Frankfurt mit Blick auf die erreichten Veränderungen vor der Entscheidung des EU-Parlaments über ein europäisches Lieferkettengesetz am 24. April 2024. „Allerdings ist es bisher nicht gelungen, weitere unsinnige Bürokratiebelastungen für Unternehmen abzuwenden.“
Das wurde erreicht
Wenigstens erfasse das EU-Gesetz keine kleineren Unternehmen mehr. Für alle anderen genüge nun der Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), um ihr verantwortungsvolles Handeln in der Lieferkette zu dokumentieren. Damit entfalle die doppelte Berichtspflicht.
Trotzdem gehe das europäische Lieferkettengesetz immer noch in etlichen Punkten über das deutsche hinaus. Klein kritisiert hier vor allem das Haftungsregime und die weitgehenden Sorgfaltspflichten. „In all unseren politischen Gesprächen haben wir gewarnt: Die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung gegenüber Privatpersonen führt zu erheblichen Unsicherheiten. Und die neuen bürokratischen Nachweispflichten belasten die Unternehmen massiv personell und finanziell.“ Leider sei man auf EU-Ebene nicht einsichtig.
„Erst als sich eine Enthaltung Deutschlands abzeichnete, wurde seitens der EU der Entwurfstext abgemildert und die Bundesregierung suchte plötzlich das Gespräch mit uns“, berichtet Klein. Dass sich Teile der Bundesregierung hier für die Wirtschaft eingesetzt haben, wisse man zu schätzen. Eine frühzeitigere Einbindung aller betroffenen Branchen und ihrer Verbände hätte aber bereits im Vorfeld einige Irritationen ausräumen können, so der WDK-Präsident abschließend.
Quelle: WDK
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