Bislang etablierte, schwefelvernetzte Mischungen im Trinkwassebereich dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Gummiwerk Kraiburg ist es gelungen, eine Mischung herzustellen, die auch nach 2021 in Elastomeranwendungen für den Trinkwasserbereich eingesetzt werden kann.
EPDM für den Trinkwasserbereich nach 2021
Gummiwerk Kraiburg hat eine EPDM-Mischungsserie im Härtebereich zwischen 50 Shore A und 85 Shore A entwickelt, die einerseits ausschließlich auch nach 2021 erlaubte Rohstoffe enthält und andererseits die mechanischen Anforderungen für Mischungen im Trinkwasserbereich (Grundlage: EN 681-1) sicher erfüllt. Für diese Mischungsserie liegen positive Prüfzeugnisse nach dem Arbeitsblatt W270 vor. Um die grundsätzliche Eignung der Mischungen für Fertigteile im Trinkwasserbereich nachzuweisen, wurden Bauteilprüfungen an den KRAIBURG-Prüfplatten veranlasst und ebenfalls positiv abgeschlossen. Neben den deutschen Freigaben im Trinkwasserbereich befinden sich diese Mischungen zusätzlich in der Zertifizierung für WRAS (GB) und ACS (Frankreich).
Darüber hinaus entspricht der Rezepturaufbau den Anforderungen der Positivliste für wässrige Lebensmittel nach CFR 21 § 177.2600, FDA „Rubber Articles Intended For Repeated Use“ der Lebensmittelüberwachungs- und Arzneibehörde der Vereinigten Staaten.
Neben der unbedenklichen Verwendung nach Auslaufen der Übergangsfrist durch vielfältige europäische Zulassungen, zeichnet sich die neue Mischungsgeneration durch eine wesentlich schnellere und effizientere Vulkanisationscharakteristik als vergleichbare Produkte aus: eine ausreichend lange Fließphase kombiniert mit einer zügig abschließenden Vulkanisation.
Die im Jahr 2011 veröffentlichte Elastomerleitlinie des UBA gibt vor, welche Ausgangsstoffe entsprechend den Prinzipien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Herstellung von Elastomeren verwendet werden dürfen. Die Leitlinie ersetzt die KTW-Empfehlung (Kunststoffe im Trinkwasser) Teil 1.3.13, die vom UBA als nicht mehr ausreichend zur Gewährleistung der hygienischen Sicherheit und Trinkwasserqualität eingestuft wurde.
Die Positivliste der Leitlinie setzt sich aus drei Teilen zusammen. Teil 1 beinhaltet bewertete Ausgangsstoffe, die zeitlich unbegrenzt verwendet werden dürfen. Im Teil 2 der Positivliste sind Ausgangsstoffe aufgeführt, die noch nicht vollständig bewertet wurden. Die Verwendung der darin enthaltenen Ausgangsstoffe ist somit zeitlich begrenzt. Das hat zur Folge, dass alle Prüfzeugnisse für Produkte aus Elastomeren, deren Rezepturen Ausgangsstoffe aus dem Teil 2 der Positivliste enthalten, bis spätestens zum 31.12.2021 ausgestellt oder maximal bis zu diesem Datum verlängert werden dürfen. Im Teil 3 sind alle erlaubten Basispolymere enthalten.