Paragraphenzeichen mit Stecker in der Hand

„Unsere Industrie unternimmt aktuell alles in ihrer Macht Stehende, um bei einem Gasnotstand arbeitsfähig zu bleiben und zeitnah den Gasverbrauch zu reduzieren. Öffentliche Genehmigungsverfahren verhindern jedoch plötzlich diese gesamtgesellschaftlich existenziellen Anstrengungen“, so Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie, heute in Frankfurt am Main. (Bild: Talaj – stock.adobe.com)

Die in Vorkrisenzeiten etablierten umwelt- und anlagentechnischen Genehmigungsverfahren erweisen sich aktuell nicht als krisenfest. Die Verfahrensdauer von mehreren Monaten und die sequenzielle Gestaltung der Genehmigungsverfahren ist der entscheidende Engpass zu einem Zeitpunkt, der eigentlich schnelles und pragmatisches Handeln erfordert. Dass in einem Genehmigungsverfahren unter Einschaltung mehrerer Behörden diese erst nacheinander tätig werden, werde dem Ernst der Lage nicht gerecht, so Engelhardt. „Wir brauchen dringend auf Ebene der Bundesländer und Regierungspräsidien eine Koordinierungsstelle, um den Verfahrensablauf bei mehreren verpflichtend einzuschaltenden Genehmigungsbehörden abzukürzen.“

 

Warum die Anzahl der Gebinde entscheident ist

Es sei unverständlich, dass Unternehmen bei der erzwungenen Umstellung von Gas auf Öl beispielsweise für die Genehmigung der Inbetriebnahme von mehreren kleinen Öltanks plötzlich ein langes Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durchlaufen müssen, nur weil größere Tanks aktuell nicht lieferbar sind und man auf die allein verfügbaren Tanks mit kleinen Volumina angewiesen ist. „Ein Tank: kein Genehmigungsverfahren. Mehrere Tanks mit gleichem Gesamtvolumen: Monatelanges behördliches Verfahren. So verspielen wir unsere Chancen, den Gasnotstand zu überstehen“, so Engelhardt weiter.

Beispiel regenerative Nachverbrennung: Große Mengen an Gas werden in der Kautschukindustrie für die Verbrennung von Ethanol aus den Produktionsprozessen eingesetzt. Ethanol, ein wenig gefährliches Gas (Klasse 3-Gefahrstoff), muss bisher verbrannt werden. Bleibt das Gas weg, so wäre dringend eine befristete Ausnahmeregelung ohne Verbrennung notwendig. Oder eine Verfahrensbeschleunigung der Genehmigung (nach §16 BImSchG) für alternative Abgasbehandlungsanlagen. Die aktuelle Bearbeitungsdauer: drei bis vier Monate. „Wir haben keine Zeit bis zum Jahresende“, so Engelhardt abschließend. „Unsere Industrieunternehmen appellieren an die Landesregierungen und die zuständigen Regierungspräsidien, die Hürden für ein Überleben des Gasnotstands gemeinsam wegzuräumen. Höchste Eile ist geboten.

Warum die Entlastung der Industrie immer dringender wird

Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), erläutert, dass die Mehrwertsteuersenkung auf Gas Unternehmen nicht entlastet. Außerdem weißt der VCI darauf hin, dass weitere Belastungen für gasverbrauchende Unternehmen beschlossen wurden.

Große Entrup: „Unternehmen zahlen keine Mehrwertsteuer, die Entlastung bringt ihnen daher auch nichts. Stattdessen wurden heute weitere Umlagen auf den Gaspreis angekündigt. Unsere Branche muss nun weitere Hunderte Millionen Euro im Jahr schultern. Damit unsere Betriebe nicht in die Knie gehen, werden Entlastungen mit jedem Tag dringender.“

Quellen: WDK, VCI

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