Das Umsetzen der EU-Richtlinien in nationales Recht muss laut WDK-Präsident Michael Klein mit Maß und Mitte erfolgen.

Das Umsetzen der EU-Richtlinien in nationales Recht muss laut WDK-Präsident Michael Klein mit Maß und Mitte erfolgen. (Bild: Dalle 3 / OpenAI)

Mann mit hellem Hemd und dunkelblauem Sakko hinter seinem Schreibtisch
Michael Klein, Präsident des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie (Bild: Redaktion)

„Bei der Umsetzung von europäischem Recht gibt es drei Möglichkeiten: Untererfüllung, Erfüllung und Übererfüllung. Deutschland neigt leider dazu, regelmäßig mehr zu regulieren als erforderlich wäre“, sagt Michael Klein, Präsident des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie (WDK). Deshalb mahnte er bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht Maß sowie Mitte an und wies auf die erhebliche Bürokratiebelastung der Branchenunternehmen hin. „Auch die deutsche Kautschukindustrie leidet an einem Übermaß an Berichtspflichten. Zum Bürokratieabbau gibt es viele Stellschrauben, an denen jetzt endlich gedreht werden muss. Die Umsetzung von Europarecht ist eine davon. Deutsche Gesetze gehen oft über die Mindestanforderungen der EU hinaus. Bei aller Europabegeisterung darf die Bundesregierung nicht die Interessen der eigenen Wirtschaft aus den Augen verlieren.“ Jeder Mitgliedsstaat hat einen gewissen Spielraum und sollte diesen klug nutzen. Gerade im Bereich der Chemikalienregulierung seien deutsche Unternehmen mit besonders hohen Standards konfrontiert, während in anderen EU-Ländern die Vorgaben weniger strikt ausgelegt würden.

Ein exemplarisches Beispiel

Als ein Beispiel nannte Klein die deutsche Trinkwasser-Verordnung, mit der die EU-Trinkwasserrichtlinie umgesetzt wurde. Die deutsche Positivliste enthält für organische Materialien deutlich weniger Stoff als die EU-Liste, was eine Beschränkung bedeute, da auch nur diese Stoffe verwendet werden dürften. Dagegen könne ein Hersteller aus ei-nem anderen EU-Staat aufgrund fehlender Marktüberwachung Stoffe in die Bundesrepublik einführen, die nach der deutschen Liste verboten, nach der europäischen aber erlaubt sind. „Dies führt zu vermeidbaren Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen im europäischen Vergleich und zeigt die deutsche Neigung durch nicht erforderliche Überreaktion Klassenprimus sein zu wollen und wirtschaftliche Konsequenzen nicht bedacht werden. Deshalb sind hier ein Umdenken und Umsteuern des Bundesgesetzgebers dringend erforderlich.“

Quelle: WDK

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