Pfanne, die unterm Wasserhahn abgespühlt wird

Mit dem Verbot der PFAS, soll deren Freisetzung stark reduziert werden. (Bild: Cooker King – Unsplash.com)

Die Europäische Chemikalienagentur (Echa) hat den Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Das vorgeschlagene Verbot wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH von Behörden aus verschiedenen europäischen Ländern kürzlich eingereicht. KGK berichtete.

Nun erfolgt eine wissenschaftliche Bewertung durch die Echa Ausschüsse für Risikobeurteilung (Rac) und sozioökonomische Analyse (Seac), bevor am 22. März die sechsmonatige öffentliche Konsultation beginnt. Während dieses Zeitraums können interessierte Parteien zusätzliche Informationen einreichen, um beispielsweise die Aufnahme weiterer Ausnahmeregelungen in dem Beschränkungsvorschlag zu begründen. Die wissenschaftlichen Ausschüsse der Echa werden diese Informationen bei der Erstellung ihrer Stellungnahme berücksichtigen und bewerten.

Mit der Entscheidung durch die Europäische Kommission kann voraussichtlich 2025 gerechnet werden. Sollte der PFAS-Beschränkungsvorschlag angenommen werden, wäre dies eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung 2007.

Deshalb kritisieren die Verarbeiter von Fluorkunststoffen den Vorschlag

Die Verarbeiter von Fluorkunststoffen reagieren mit großem Unverständnis, Empörung und Sorge auf das von der Europäischen Chemikalienbehörde (Echa) vorgelegte Dossier zur Verwendungsbeschränkung von PFAS auf den undifferenzierten Verordnungsvorschlag. Wie seitens des Pro-K auf Basis verschiedener, aktueller Studien mehrfach gefordert, müssen die Fluorpolymere, klassifiziert durch die OECD als Product of low concern PLC und damit als sicherer Werkstoff, von der PFAS-Regulierung jetzt und auch zukünftig ausgenommen werden. Sollten die Vorgaben durch die Neuregulierung den in der ersten Einschätzung erfolgten Umfang erreichen, dann sind Produkte wie Handy, Auto, 5G, Intensivmedizin,
Implantate wie beispielsweise Stents und vieles andere mehr in Europa zukünftig weder herstellbar, noch dürfen sie angewendet werden. Darüber hinaus sind die Fluorkunststoffe strategische Güter, weil sie an wichtigen Schnittstellen im Hochleistungsbereichen von Flugzeugen, Rüstungsgütern bis hin zu U-Booten alternativlos gefordert sind. Zudem sind von der Echa formulierte Alternativwerkstoffe für Kernbereiche der Anwendungen mit Fluorkunststoffen nicht existent.

Die betroffenen Unternehmen und Organisationen haben in den kommenden 6 Monaten die Möglichkeit, Einsprüche gegen das Dossier vorzunehmen. Der Trägerverband des Gesamtverbands der Kunststoffverarbeiter wird sich hier an die Spitze der Bewegung stellen und sich massiv für ein differenziertes Betrachten und Bewerten der Fluorkunststoffe einsetzen. Hierzu bietet der Pro-K allen Betroffenen die Teilnahme an einem speziellen, kostenfreien Web-Seminar am 15. Februar 2023 unter der Leitung des Vorsitzenden der Fachgruppe Fluorkunststoffe Dr. Michael Schlipf an, in dem das Echa-Dossier sowie die einzuleitenden Maßnahmen erläutert werden. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Quelle: Pro-K

 

Wie sich das Verbot der PFAS auswirkt

Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen werden in Zehntausenden von Produkten verwendet, darunter Mobiltelefone, Windturbinen, Kosmetika, Solarpaneele, medizinische Geräte und Regenmäntel. Einmal freigesetzt verbleiben sie jedoch aufgrund ihrer außerordentlichen chemischen Stabilität über Jahrzehnte in der Umwelt und können schädliche Wirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Durch das vorgeschlagene Verbot von PFAS würde eine Freisetzung in die Umwelt stark reduziert und Produkte und Prozesse für den Menschen sicherer werden.

In vielen Fällen sind bereits Alternativen für PFAS verfügbar. Sollte der Vorschlag in der vorgelegten Version von der Europäischen Kommission umgesetzt werden, bedeutet dies für die Unternehmen, dass auch Alternativen für die Anwendungsbereiche gefunden werden müssen, in denen diese bislang noch fehlen oder diese noch nicht attraktiv genug sind.

Welche Übergangsfristen gelten

Laut der vorgeschlagenen Beschränkung gibt es für Unternehmen je nach Anwendung Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren, um Alternativen zu finden. Für einige wenige Bereiche sind unbegrenzte Ausnahmen vorgesehen. Dies betrifft zum Beispiel Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Human- sowie Tierarzneimitteln. Für diese PFAS muss im Rahmen der sektorspezifischen Regelungen geprüft werden, wie ihr Eintrag in die Umwelt minimiert werden kann.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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