Die speziell entwickelten Materialien entsprechen den Anforderungssätzen R22 und R23 für die Gefährdungsstufen HL1-3 bei Wanddicken bis 3 mm. Dies ermöglicht insbesondere die Realisierung von Dichtungsanwendungen im Innen- und Außenbereich von Schienenfahrzeugen, unabhängig von deren Bauart- und Betriebsklasse. UL94 V0-gelistete Materialien sind selbstverlöschend im Brandfall und bilden auch keine brennenden Tropfen. Dieser Anforderung werden die neuen TPE-Materialien gerecht – und das ohne den Einsatz halogenhaltiger Flammschutzmittel. Damit stehen sie auch im Einklang mit den in der IEC 61249-2-21 festgeschriebenen Grenzwerten für Brom, Chlor sowie Gesamthalogene.
Roh- & Zusatzstoffe
Flammgeschützte TPE erfüllt Bahnnorm
Für 2-K-Anwendungen mit Polypropylen hat Kraiburg TPE, Waldkraiburg, erst jüngst eine zweite Produktreihe mit Flammwidrigkeitseinstufung V0 bei 1,5 mm Wanddicke gemäß UL Standard 94 eingeführt. Diese Serie erfüllt als bisher einziges TPE-Material im Markt die DIN EN 45545-2 für Bahnanwendungen.