In dieser Sachverständigensitzung wurde die Arbeit am Entwurf der neuen Ausbildungsverordnung sowie am Ausbildungsrahmenplan weitestgehend abgeschlossen. Ebenso liegt der Entwurf des aktualisierten Rahmenlehrplanes vor. Der Werkstoffprüfer Kunststofftechnik ist damit neben dem Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik der zweite Ausbildungsberuf der Branche.

Die Novellierung sieht vor, dass das bereits bestehende Berufsbild des Werkstoffprüfers um die Fachrichtung Kunststofftechnik erweitert wird. Dadurch entsteht für die Kunststoff verarbeitende Industrie ein neuer, eigenständiger Branchenberuf.

Bisher werden Werkstoffprüfer ausschließlich in den Fachrichtungen Metalltechnik, Wärmebehandlungstechnik und Halbleitertechnik ausgebildet. Während die beiden ersten Fachrichtungen in überarbeiteter Form weiterhin angeboten werden sollen, wird die Fachrichtung Halbleitertechnik durch den Bereich Systemtechnik abgelöst. Allen vier Fachrichtungen gemeinsam sind zwei Ausbildungsabschnitte, in denen berufsprofilgebende sowie integrative Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die jeder Werkstoffprüfer unabhängig von seiner Spezialisierung beherrschen muss.

Werkstoffprüfer sind qualifiziert, selbständig Werkstoffe und -stücke zu untersuchen sowie ihre Eigenschaften durch technologische Prozesse zu verändern. Kenntnisse der vorangegangenen Produktions- und Bearbeitungsschritte ermöglichen es ihnen, die Ursachen von ermittelten Fehlern zu analysieren, um damit Hinweise zur Vermeidung von Fehlerquellen zu gewinnen.

In den kommenden Monaten wird das Neuordnungsverfahren unter Beteiligung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, darunter der GKV, fortgesetzt. Nach Abstimmung der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie, für Bildung und Forschung sowie Justiz wird die Neuordnung voraussichtlich noch 2013 in Kraft treten.

(dw)

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