Auf diesem Workshop der Fördergemeinschaft für Polymerentwicklung und Kunststofftechnik in Mitteldeutschland (Polykum) zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), zur Stromsteuer und zur Mittelstandsförderung am 8. Mai in Schkopau hat Jörg Sieverding von der DMP Steuerberatungsgesellschaft über die aktuell abzusehenden Änderungen für die EEG-Umlagebefreiung referiert. Voraussetzung für die Begrenzung nach dem EEG soll demnach nicht mehr wie bisher die Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe, sondern nach der neuen Anlage 4 zu „handelsintensiven Branchen“ sein, wobei die konkrete Einordnung über vorgegebene Listen erfolgt.

So soll es künftig eine Liste 1 („gut“) und eine Liste 2 („schlecht“) geben. Die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Liste trägt maßgeblich zu der Entscheidung bei, wer drinnen bleibt und wer draußen ist. Die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Liste ist teilweise schwer nachvollziehbar: Während zum Beispiel Folienextrudeure auf der Liste 1 stehen, fallen „Hersteller sonstiger Kunststoffwaren“ unter die Liste 2. Unklar ist zum Beispiel auch, wie im Falle von gemischten Zugehörigkeiten (ein Teil des Unternehmens fällt in Liste 1, ein anderer Teil in Liste 2) entschieden wird. Für Unternehmen der Liste 1 muss im Jahr 2014 das Verhältnis von Stromkosten und Bruttowertschöpfung mindestens 16 % betragen, wobei der Wert in den Folgejahren weiter steigen soll, für Unternehmen der Liste 2 beträgt der Schwellenwert mindestens 20 %.

Der Entwurf sieht eine Antragsverlängerung bis zum 30. September 2014 vor, hierfür muss er jedoch vor dem 30. Juni in Kraft treten. Da es keinen Bestandsschutz gibt, wenn dieser Termin verpasst wird, sollte jeder Antragsteller jetzt seinen alten Antrag nach dem derzeit geltenden Gesetz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

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Weitere Informationen zum Vortrag von Jörg Sieverding, DMP Steuerberatungsgesellschaft, über die EEG-Novellierung sowie zum zweiten Vortrag des Workshops von Markus Klätte vom Steinbeis Transferzentrum RTM, der über das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ finden Sie auf der Internetseite von Polykum oder direkt hier.

(dw)

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