Nach Ansicht des Verwaltungsrates ist das Stimmrecht der Familie Burkard/SWH auf die statutarische 5-Prozent-Grenze zu beschränken. Die Familie Burkard/SWH bildet mit Saint-Gobain eine Gruppe und übt somit ihr Stimmrecht an der Generalversammlung nach den Weisungen von Saint-Gobain aus. Darin liegt gemäß wiederholter bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine unzulässige Umgehung der statutarischen Stimmrechtsbeschränkung.

Die Statuten der Sika AG sehen vor, dass ein Namenaktionär nicht mehr als 5% aller Namenaktien halten soll. Nur die Familie Burkard und SWH waren davon immer ausgenommen. Dieses außerordentliche Privileg erklärt sich einzig aus der über 100-jährigen engen Verbindung der Familie Burkard zu Sika und ihrer wiederholten öffentlichen Äußerungen, diese auch in Zukunft beizubehalten und das Unternehmen vor Übernahmen zu schützen. Mit der eingetretenen Gruppierung zwischen der Familie Burkard/SWH und Saint-Gobain muss die Stimmrechtsbeschränkung Anwendung finden. Damit entfällt das Recht auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung. Die Entscheidung des Verwaltungsrates wird durch ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Peter Nobel gestützt.

Außerordentliche Generalversammlung ist nicht notwendig
Unabhängig von der fehlenden juristischen Legitimation droht mit der beantragten Abwahl des Präsidenten Dr. Paul Hälg, eines langjährigen VR-Mitglieds (Daniel Sauter) und der Vorsitzenden des Audit Committees (Monika Ribar) ein signifikanter Kompetenzverlust im Verwaltungsrat. Dies ist umso gewichtiger, als der Verwaltungsrat mitten in den Abschlussarbeiten für das Geschäftsjahr 2014 steht. Anstelle dieser VR-Mitglieder will SWH lediglich den industrie-unerfahrenen Rechtsanwalt Dr. Max Roesle als Präsidenten eines globalen Konzerns mit über 5,5 Mrd. Schweizer Franken Umsatz und rund 17.000 Angestellten einsetzen. Der von SWH vorgeschlagene Chris Tanner hat kurz nach seiner Nominierung seine Kandidatur wieder zurückgezogen, weil ihm in seiner Sicht die nötige Unabhängigkeit nicht gewährt würde. Damit wäre es auch aus operativer Sicht unverantwortlich, so kurz vor der ordentlichen Generalversammlung noch eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, schreibt Sika in seiner Pressemitteilung.

Demzufolge haben mittlerweile Aktionäre mit einem kumulierten Kapitalanteil von mehr als 35 % dem Verwaltungsrat und Management des Unternehmens ihre Unterstützung für die Wahrung der Interessen der Sika und ihrer Stakeholder zugesagt. Dies entspricht mehr als dem Doppelten des Kapitalanteils der Familienholding.

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Sika will Axson Technologies übernehmen
Sika teilte außerdem mit, dass das Unternehmen ist in exklusive Verhandlungen mit dem Management und den Aktionären von Axson (Frankreich) getreten ist, um deren Tochtergesellschaft Axson Technologies zu übernehmen, einem führenden Hersteller von Epoxid- und Polyurethanpolymer-Formulierungen für Design, Prototypen- und Werkzeugfertigung, Strukturklebstoffe, Verbundwerkstoffe und Verkapselungsprodukte in den Märkten Automobile, Schifffahrt, erneuerbare Energien, Sport, Freizeit und Bau. Die Transaktion unterliegt den Auflagen kartellrechtlicher Genehmigungen in bestimmten Rechtssystemen sowie der Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern.

(dw)

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