Das Forum hatten der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk) und der Industrieverband Plastics Europe initiiert. „Bei der Regulierung von thermoplastischen Elastomeren brauchen wir einen Schulterschluss zwischen Unternehmen und Behörden“, sagte Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des wdk anlässlich des Forums. „Alle Beteiligten ringen aktuell um die Einstufung von TPE im Hinblick auf den Einsatz beim Trinkwasser, bei Lebensmittelverpackungen oder bei der europäischen REACh-Registrierung“, so Engelhardt weiter.
Andreas Fleischer betonte in seinem Beitrag für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Anforderungen der europäischen Chemikalienverordnung REACh im Bereich der Herstellung und Verarbeitung von Polymeren. Auch fünfeinhalb Jahre nach ihrer Veröffentlichung bietet REACh noch ausreichend Diskussionsstoff. Die Wortbeiträge im Forum zeigten, die Komplexität der Regelungen beschert den Unternehmen enormen administrativen Aufwand.
Die Novellierung der BfR-Empfehlung XXI (Bedarfsgegenstände auf Basis von Natur- und Synthesekautschuk) und deren Bedeutung für TPEs war ein zentraler Punkt im Vortrag von Dr. Jochen Heidler, Vertreter des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Die unmittelbare Mitarbeit des wdk bei der Neufassung der BfR-Empfehlung gewährleistet fachlichen Input speziell bei der Konzipierung der Listen zugelassener Stoffe. Nicht zuletzt aufgrund der kompetenten und vertrauensvollen Zusammenarbeit signalisiert das BfR bei Anträgen zur Aufnahme neuer Stoffe Kooperationsbereitschaft. So lassen sich schon im Vorfeld im Dialog mit der Behörde formale und inhaltliche Fragen klären. Auf besonderes Interesse stieß die Information, dass dem aktuellen Entwurf der EU-Kommission folgend, TPEs den Kautschuken zuzuordnen sind.
Dr. Frank Ulrich Schlosser legte die Ansicht des Umweltbundesamtes (UBA) zu den gesonderten nationalen Anforderungen für Materialien dar, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. Im Mittelpunkt des Interesses standen die Inhalte der künftigen TPE-Empfehlung, an deren Erarbeitung der wdk maßgeblich mitarbeitet. Engelhardt hob hervor, dass detaillierte Empfehlungen zwar Rechtssicherheit für alle Beteiligten versprechen, es zugleich jedoch unerlässlich ist, das Streben nach detaillierten Regelungen nicht in eine innovationsfeindliche Überregulierung abgleiten zu lassen. Insbesondere mit Blick auf die starke Exportorientierung der deutschen Unternehmen fordert der wdk die Bundesbehörden auf, dem hohen Anforderungsniveau an Lebensmittelbedarfsgegenstände und an Trinkwassermaterialien auch auf dem europäischen Binnenmarkt Geltung zu verschaffen. „Wir brauchen für unsere TPE-Hersteller in Deutschland verlässliche Rahmenbedingungen und eine Gleichbehandlung mit den europäischen und globalen Wettbewerbern“, so Engelhardt abschließend.
(dw)