Die Kennzeichnung von Reifen erfolgt seit dem 1. November 2012 gemäß den Vorgaben der EU-Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung. „Die relevanten Kennziffern sowie Prüfbedingungen sind gesetzlich eindeutig geregelt“, so Engelhardt. „Die sehr aufwendigen Tests erfolgen durch die Hersteller, ebenso die Bereitstellung der Reifenlabel-Daten.“ Für die Überwachung der Klassifizierung ist bereits im Gesetz Sorge getragen: Sie liegt beim Staat, in Deutschland bei den Bundesländern.
„Wir setzen uns für eine konsequente Marktüberwachung ein, um den Verbraucher und den Qualitätswettbewerb zu schützen“, so Engelhardt weiter. „Egal, ob Kühlschränke oder Beleuchtung, das Gesetz verpflichtet die Hersteller, ihre Produkte selbst zu kennzeichnen. Die Unternehmen handeln hier in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz und abgesichert durch die eigene Qualitätssicherung. Dies gilt auch für die Reifenhersteller.“
(dw)