Hintergrund dafür ist die „Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser“ des Umweltbundesamtes, kurz Elastomerleitlinie. „Ohne toxikologische Daten zu Peroxiden, Alterungsschutzmitteln und schwefelbasierten Vernetzungsmitteln wird es nach dem 31. Dezember 2016 keine Elastomer-Erzeugnisse für Trinkwasseranwendungen mehr geben“, skizzierte Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes, die Situation.

Zulieferindustrie und Hersteller von Elastomer-Produkten beziehungsweise Elastomeren für Trinkwasserversorgungssysteme sollen nun entsprechende Stoffanträge stellen, damit Elastomere weiterhin in solchen Anwendungen eingesetzt werden dürfen. Grundlage der Stoffanträge und damit Voraussetzung für eine künftige Zulassung der Rohstoffe (Elastomere) sind toxikologische Stoffdaten. „Wir orientieren uns an der Vorgehensweise zur Registrierung von Stoffen nach der europäischen Reach-Verordnung“, erläuterte.

(dw)

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