Industriestimme für das "First Touch Principle" zur Reduzierung von Bürokratie Deutsche Kautschukindustrie fordert vereinfachte EUDR-Regelung

Verantwortliche:r Redakteur:in: Simone Fischer 1 min Lesedauer

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Die deutsche Kautschukindustrie kritisiert die bevorstehenden Dokumentationspflichten der EUDR für entwaldungsfreie Lieferketten und plädiert für ein System, bei dem lediglich der erste Akteur die EUDR-Konformität nachweist. Dies soll die Belastung für nachfolgende Unternehmen minimieren und den Bürokratieaufwand senken.

Der WDK plädiert für ein System, bei dem lediglich der erste Akteur die EUDR-Konformität nachweist.(Bild:  © Dirty Pure – stock.adobe.com)
Der WDK plädiert für ein System, bei dem lediglich der erste Akteur die EUDR-Konformität nachweist.
(Bild: © Dirty Pure – stock.adobe.com)
Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie.(Bild:  WDK)
Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie.
(Bild: WDK)

Die bevorstehende Implementierung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) stößt in der deutschen Kautschukindustrie auf Kritik. Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie (WDK), hebt hervor, dass die aktuelle Ausgestaltung der Verordnung zu erheblichen administrativen Hürden führt. Die Branche fordert, den Fokus der EUDR auf das "First Touch Principle" zu legen. Dabei soll nur der erste in der europäischen Wertschöpfungskette die EUDR-Konformität nachweisen. Diese Maßnahme könnte nachfolgende Unternehmen von wiederholten Nachweispflichten befreien.

Engelhardt betont die Bedeutung der EUDR-Ziele zum Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in den Kautschukanbaugebieten und unterstützt das dokumentarische und staatliche Überprüfen der Einhaltung dieser Standards. Allerdings sei unverständlich, warum alle verarbeitenden oder Endprodukt nutzenden Unternehmen die gleichen Nachweise erneut erbringen müssen, was die Verordnung zu einer bürokratischen Last mache. Engelhardt weist abschließend darauf hin, dass qualifizierte Naturkautschukhändler bereits in der Lage sind, die Konformität für Lieferungen in die EU zu belegen, was eine Anpassung der EUDR ermöglichen würde. 
Quelle: WDK

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