Gut gedacht – schlecht gemacht? Elastomerprodukte und die europäische Trinkwasser-Richtlinie!

Ein Gastbeitrag von Volker Krings 5 min Lesedauer

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Trinkwasser-Kontaktmaterialien aus Elastomeren und TPE-Werkstoffen sind unverzichtbar für eine sichere und gesundheitlich unbedenkliche Versorgung der Verbraucher und für einen nachhaltigen Einsatz der Materialien in hochwertigen und langlebigen Produkten in der Trinkwasserversorgung und Hausinstallation. Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich die Erwartungen seitens der Kunden als auch die Ansprüche der Behörden an die Werkstoffe deutlich verändert.

(Bild:  © myboys.me - stock.adobe.com)
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Technische Anforderungen an die Elastomere und TPE werden entsprechend ihres Einsatzes durch nationale, europäische oder internationale Normen festgelegt oder durch Vorgaben anderer technischer Regelsetzer. Nach diesen Normen werden die mechanischen Anforderungen und Lebensdauern der Werkstoffe/Produkte geprüft.

Die Qualität und hygienische Unbedenklichkeit von Trinkwasser ist ein hohes Gut.  Stoffe, die ins Trinkwasser gelangen, könnte man ein Leben lang in den Körper aufnehmen. Deshalb gilt es, diese aus dem Trinkwasser herauszuhalten – so weitgehend wie möglich und vorsorglich auch den Übergang von Stoffen verhindern, bei denen bislang keine Gesundheitsrisiken bekannt sind. Betroffen sind alle Werkstoffe wie Metalle, Glas, Keramik, Kunststoffe, Elastomere und TPE. Gerade organische Stoffe können zudem das Wachstum von Bakterien fördern und so zu einer Verkeimung des Trinkwassers führen.

Für die hygienischen Bewertungen von Elastomeren und TPE gelten in Deutschland die folgenden Gesetze und Regeln:  Infektionsschutzgesetz, Trinkwasserverordnung und die Bewertungsgrundlagen für Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser. Diese werden künftig durch den neuen EU-Rechtsrahmen für Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser abgelöst, der ab dem 31.Dezember 2026 gilt.

Die europäische Trinkwasser-Richtlinie von Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch beschreibt in Artikel 11 allgemeine Mindesthygieneanforderungen an Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen. Darin wird die Europäische Kommission zum Erlass von Rechtsakten zur Konkretisierung dieser allgemeinen Mindesthygieneanforderungen ermächtigt. Die entsprechenden sechs Rechtsakte wurden im Januar 2024 veröffentlicht.

Im Rechtsakt zur Produktprüfung und Konformitätsbewertung werden einheitliche Mindestanforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser festgelegt. Weiterhin gilt eine Zertifizierungspflicht für Produkte aus endgültigen Materialien und Werkstoffen, die für den Kontakt mit Trinkwasser vorgesehen sind. Die EU-Zertifikate sind von Konformitätsbewertungsstellen auszustellen, die akkreditiert und bei der Europäischen Kommission notifiziert sind. Für eine mit ihrem Hauptsitz in Deutschland ansässige Konformitätsbewertungsstelle bedeutet dies, dass sie zusätzlich zu ihrer Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) noch von der notifizierenden Behörde (DE) bei der EU-Kommission und den anderen Mitgliedsstaaten notifiziert werden muss. Die nach den europäischen Vorgaben zertifizierten Produkte sind mit einem vorgegebenen Symbol zu kennzeichnen und können in Deutschland ohne weiteren trinkwasserhygienischen Nachweis für die Errichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen verwendet werden.

Trinkwasser
Symbol zur Kennzeichnung von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser
(Bild: stock.adobe.com)

Im Rechtsakt für die Positivlisten, die bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geführt werden, findet man zu jeder aufgeführten Chemikalie ein Ablaufdatum. Soll eine Chemikalie über das Ablaufdatum hinaus genutzt werden, muss dies bei der ECHA 12 Monate vor dem Ablaufdatum beantragt werden. Das Antragsverfahren ist in einem weiteren Rechtsakt beschrieben und festgelegt. Dieses Verfahren gilt auch für die Anmeldung neuer Chemikalien. Darin sind die Methoden und Anforderungen zur Bewertung der Ausgangsstoffe, Zusammensetzungen und Bestandteile beschrieben.  Der Antragsteller muss zur Antragstellung eine entsprechende Bewertung vorlegen, die vom Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA überprüft wird.

Wohin führt der Weg für Trinkwasser-Kontaktmaterialien aus Elastomeren und TPE?

Nach dieser Übersicht über die derzeitigen und zukünftigen Regulierungen zu Trinkwasser-Kontaktmaterialien aus Elastomeren und TPE soll nun eine Einordnung der unterschiedlichen Aktivitäten im Bereich der Elastomere und TPE erfolgen.

Beginnend mit der Herstellung von Produkten entsprechend der KTW-Elastomerleitlinie vor mehr als 30 Jahren wurden die behördlichen Anforderungen immer höher, auch aufgrund von Wissenserweiterung zu den verwendeten Rohstoffen, immer umfangreicher. Dies führte zu KTW-Bewertungsgrundlagen für Kunststoffe, organische Beschichtungen und letztendlich auch für Elastomere und TPE. Nur für Silikonwerkstoffe gilt immer noch eine KTW-Empfehlung. Die Übergangsempfehlung ist noch keine Bewertungsgrundlage im Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Daher ist diese rechtlich nicht verbindlich. Sie stellt den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik hinsichtlich der trinkwasserhygienischen Anforderungen an Silikone im Kontakt mit Trinkwasser dar.

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Zudem gibt es in allen europäischen Ländern eigenständige Vorgaben für Trinkwasser-Kontaktmaterialien.