Gut gedacht – schlecht gemacht?

Elastomerprodukte und die europäische Trinkwasser-Richtlinie!

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„Eine Regel, eine Prüfung, ein Zertifikat überall in Europa“

Hierzu wurden Gespräche in den EU-Mitgliedsstaaten und in Brüssel bei der EU-Kommission mit dem Ziel geführt, aus der existierenden Trinkwasser-Richtlinie eine Trinkwasser-Verordnung zu erstellen. Leider war dies nicht möglich, weil drei Generaldirektionen für dieses Gesetz Verantwortung tragen. So kam es dann zur vorgestellten Richtlinie vom Dezember 2020.

Diese Richtlinie muss in nationales Recht überführt werden, wobei dort weitere Verschärfungen möglich sind. In Deutschland erfolgte dies im Juni 2023 als Trinkwasser-Verordnung.

Aber der Wunsch: „Eine Regel, eine Prüfung, ein Zertifikat überall in Europa“ war damit noch immer nicht umgesetzt. Jetzt muss man sich statt mit der 36-seitigen Elastomerleitlinie schon mit 518 Seiten umfassenden europäischen Rechtsakten beschäftigen, die wiederum zu ihrer Erklärung und möglichen Anwendung mehrere 100 Seiten an Leitlinien und Vorgaben für Anträge, Anwendungen etc. umfassen.

Also hat es sich schon zu einem Bürokratiemonster entwickelt, bevor es am 31. Dezember 2026 in Kraft tritt. Weiterer Zuwachs an Vorgaben und Erläuterungen ist zu erwarten.

Der Wunsch: „Eine Regel, eine Prüfung, ein Zertifikat überall in Europa“ kommt also nicht wie gedacht.

Weiterhin gibt es ein ungelöstes Problem: Schon jetzt existiert eine Wettbewerbsverzerrung durch die Benachteiligung europäischer Produzenten, die sich mit großem Engagement an die Umsetzung der Vorgaben gemacht haben, aber am Markt mit Produkten konkurrieren, die nicht in Europa geprüft wurden. Eine funktionierende Marktüberwachung, die dem entgegenwirkt, ist derzeit nicht in Sicht. Am Beispiel von Deutschland dargestellt. Die zugrundeliegenden Gesetze werden von Europa in Bundesgesetze übernommen, Bundesbehörden erstellen dann auf Basis der Beauftragung durch die zuständigen Bundesministerien z. B. die KTW-Bewertungsgrundlage. Marktüberwachung ist Aufgabe der Bundesländer, hier der Gesundheitsämter der Landkreise.

Dies hat schon dazu geführt, dass sich einige Marktteilnehmer aufgrund der stark gestiegenen Anforderungen aus diesem Markt zurückziehen.

Sobald die Re-Evaluierungen der Chemikalien beginnen, ist sicherlich damit zu rechnen, dass sich die Motivation der Rohstofflieferanten eine erneute Stoffbewertung durchzuführen in Grenzen halten wird. Denn der Aufwand für einen Stoffantrag ist groß und die Absatzmengen in einem Spezialmarkt gering. Weiterhin werden die in der Kautschukindustrie benötigten Chemikalien von einer größeren Anzahl von Herstellern produziert, die aus Wettbewerbsgründen nicht gemeinsam Stoffanträge stellen werden.

Somit muss aus der Frage der Überschrift:

Gut gedacht – schlecht gemacht?

eine Aussage gemacht werden:

Gut gedacht – aber schlecht gemacht!!

TrinkwasserVolker Krings

Bildquelle: Volker Krings

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