Grüne Äpfel auf einem blauen Förderband

Die mit Lebensmittel in kontaktstehenden Gummierzeugnisse aus Natur- und Synthesekautschuk unterliegen der BfR-Empfehlung. (Bild: dusanpetkovic1 – stock.adobe.com)

Die umfassende Überarbeitung der BfR-Empfehlung XXI rückt den Fokus auf den Umgang mit prozessbedingten Verunreinigungen. Sie besagt, dass in Bedarfsgegenständen aus Natur- und Synthesekautschuk über die positiv gelisteten Stoffe hinaus unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe – Verunreinigungen in den verwendeten Stoffen oder Reaktionszwischenprodukte, die sich im Herstellungsprozess gebildet haben, oder Abbau- oder Reaktionsprodukte – enthalten sein können. Ihr Übergang auf Lebensmittel ist gemäß international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen über die Risikobewertung zu beurteilen. Die Risikobewertung war für die Gummiwerke Kraiburg ein maßgeblicher Aspekt, seine Produktionsprozesse unter Einbeziehung eines akkreditierten Prüfinstituts bewerten und beurteilen zu lassen.

Speziell ausgearbeitete Rezepturen und Produktionsprozesse, die den Vorgaben der überarbeiteten BfR-Empfehlung XXI entsprechen, bilden die Grundlage für das Bestehen der erforderlichen Fertigteilprüfungen gemäß dieser Empfehlung. Der Mischungshersteller hat sein Portfolio auf Basis von NR, NBR und EPDM, das einen Härtebereich zwischen 35 und 85 Shore A abdeckt, gestrafft. Die Mischungen sind für verschiedene Anwendungen einsetzbar und in der Farbe Schwarz aber auch in anderen Farben erhältlich.

Quelle: Gummiwerk Kraiburg

Was ist die BfR-Empfehlung XXI?

Die BfR-Empfehlung XXI ist ein Satz von Leitlinien für Bedarfsgegenstände auf Basis von Natur- und Synthesekautschuk, der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Deutschland herausgegeben wird. Diese Empfehlung bezieht sich speziell auf das Bewerten und den Umgang mit Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sie enthält Kriterien zum Beurteilen der Sicherheit von Stoffen, die aus diesen Materialien in Lebensmittel übergehen können und zielt darauf ab, sichere Grenzwerte für ihre Verwendung festzulegen

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