Stimmen der Branche
Maschinensicherheit neu denken

Von Daniela Dingfelder, operative Geschäftsführerin (COO) bei Deguma-Schütz 3 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die Sicherheit von Maschinen ist ein wichtiger Punkt, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Im Januar 2027 tritt eine neuen Verordnung zur Maschinensicherheit in Kraft. Gut vorbereitet, ist sie für Unternehmen nicht nur Pflicht, sondern bietet laut unserer Kolumnistin auch Potenziale.

Sicherheit darf kein Kompromiss beim Arbeiten an Maschinen wie einem Walzwerk sein.(Bild:  Deguma)
Sicherheit darf kein Kompromiss beim Arbeiten an Maschinen wie einem Walzwerk sein.
(Bild: Deguma)

Mein Name ist Daniela Dingfelder und seit 2019 arbeite ich bei Deguma als operative Geschäftsführerin. In meiner Position er­lebe ich tagtäglich wie stark die Maschinensicherheit über den Unternehmenserfolg mitentscheidet. Denn die Maschinensicherheit ist weit mehr als eine juristische Vorgabe – sie ist der Schlüssel zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Mitarbeitern, Produktionsprozessen und unternehmerischer Weitsicht.  Die bisherige Grundlage für die technische Sicherheit von Maschinen – die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – wird zum 20. Januar 2027 durch die neue Maschinenverordnung 2023/1230/EU abgelöst. Dieser Wechsel von einer Richtlinie zu einer Verordnung ist mehr als eine Formalität und das Ziel ist klar – eine europaweit einheitliche und deutlich strengere Regulierung von Maschinensicherheit. Betreiber von Maschinen, die bis dahin keine rechtskonforme und zukunftsfähige Sicherheitsstrategie implementiert haben, laufen Gefahr, nicht nur regulatorisch, sondern auch wirtschaftlich ins Hintertreffen zu geraten.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung