Entwaldungsfreie Lieferketten Kautschukindustrie: Vereinfachungsrezept für EUDR

Verantwortliche:r Redakteur:in: Simone Fischer 1 min Lesedauer

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Die europäische Kautschukindustrie steht vor großen Herausforderungen: Ab Dezember 2025 müssen Unternehmen umfassende Nachweis- und Dokumentationspflichten im Rahmen der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) erfüllen. Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WDK) fordert ein vereinfachtes Verfahren zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands.

Der WDK fordert den bürokratischen Aufwand durch die EUDR zu reduzieren.(Bild:  © Dirty Pure – stock.adobe.com)
Der WDK fordert den bürokratischen Aufwand durch die EUDR zu reduzieren.
(Bild: © Dirty Pure – stock.adobe.com)

Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WDK) äußerte Bedenken hinsichtlich des bürokratischen Aufwands, den die neue EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) mit sich bringt. Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des WDK, betonte die Notwendigkeit eines „First-Touch-Principle“, um den bürokratischen Aufwand zu verringern und gleichzeitig die Schutzziele beizubehalten.

Was die EUDR fordert

Die europäische Kautschukindustrie, die Naturkautschuk aus Asien und Afrika verarbeitet, ist direkt von der EUDR betroffen. Ab Dezember 2025 müssen alle Unternehmen, die Naturkautschuk oder entsprechende Produkte in die EU importieren, umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen. Diese Anforderungen gelten auch für alle nachfolgenden Unternehmen in der Wertschöpfungskette, auch wenn bereits der erste Importeur die Einhaltung der EUDR gewährleistet hat.

Hauptgeschäftsführer des WDK: Boris Engelhardt(Bild:  WDK)
Hauptgeschäftsführer des WDK: Boris Engelhardt
(Bild: WDK)

Engelhardt hob hervor, dass die Einhaltung der EUDR durch den ersten Akteur in der EU-Wertschöpfungskette ausreichend sei, um den Umweltschutz und Menschenrechtsschutz zu garantieren. „Der Aufwand für alle nachfolgenden Unternehmen erscheint in diesem Kontext unverhältnismäßig“, erklärte er.

Auch für deutsche Unternehmen, die nur geringe Mengen Naturkautschuk verarbeiten, erweist sich das Erfüllen dieser Pflichten als aufwendig. Engelhardt plädierte erneut für das „First-Touch-Principle“, um die Bürokratie zu entschlacken und somit effizienter zu gestalten.

Angesichts der bevorstehenden Anwendungsfrist von nur noch vier Monaten fehlt es weiterhin an verbindlichen Regelungen der EU-Kommission zur Umsetzung der EUDR in nationales Recht. Engelhardt betonte abschließend die Dringlichkeit von Rechtssicherheit, um die Verlässlichkeit für die betroffenen Unternehmen zu gewährleisten.
Quelle: WDK

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